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Benutzung

Informationen über die Benutzung der Goldbach-Halle

Die Gemeinde Undenheim gestattet als Eigentümerin und Trägerin der Goldbach-Halle die Benutzung der Einrichtung und der Parkplätze für Veranstaltungen.

Die Goldbach-Halle dient gleichzeitig auch als kulturelle Begegnungsstätte der Gemeinde. Sie steht allen Vereinen, Religionsgemeinschaften, Gruppen und Organisationen der Dorfgemeinschaft sowie Privatpersonen und kommunalen Körperschaften zur Verfügung.

Wenn Sie das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Undenheim anmieten wollen ist folgende zu beachten:

Buchungsmöglichkeit

Benutzungszeitraum

Benutzungsgebühr

Übergabe

Reinigung

Personaleinsatz

Nicht ortsansässige Nutzer und Privatpersonen müssen für die Dauer der Küchennutzung sowie der Nutzung der Beschallungsanlage eine von der Gemeinde eingewiesene Personen beschäftigen.

Haftung

Bitte bedenken Sie, dass Sie als Nutzer für alle Schäden an Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände, Gebäude, Zugangswegen und Geräten haften.


Grundlage der Nutzung ist die Benutzungsordnung, die Ihnen zusammen mit der Gebühren- und Hausordnung im Download zur Verfügung steht.

Sollten Sie noch weitere Fragen zum generellen Ablauf haben, so setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung oder dem Hausmeister in Verbindung.

 

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