Benutzung
Informationen über die Benutzung der Goldbach-Halle
Die Gemeinde Undenheim gestattet als Eigentümerin und Trägerin der Goldbach-Halle die Benutzung der Einrichtung und der Parkplätze für Veranstaltungen.
Die Goldbach-Halle dient gleichzeitig auch als kulturelle Begegnungsstätte der Gemeinde. Sie steht allen Vereinen, Religionsgemeinschaften, Gruppen und Organisationen der Dorfgemeinschaft sowie Privatpersonen und kommunalen Körperschaften zur Verfügung.
Wenn Sie das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Undenheim anmieten wollen ist folgende zu beachten:
Buchungsmöglichkeit
- Buchungen erfolgen bei der Gemeindeverwaltung, Wiegand-Will-Platz 1,
55278 Undenheim, Telefon: 06737-283. - Die Räumlichkeiten können nur von Volljährigen gebucht werden. Bei Veranstaltungen von Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter ständig anwesend sein.
Benutzungszeitraum
- Der Benutzungszeitraum schließt den Tag vor der Veranstaltung ab 08:00 Uhr, sowie den darauf folgenden Tag bis 16:00 Uhr in die Hallenmiete mit ein.
Benutzungsgebühr
- Die Benutzungsgebühr muss bis spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin auf dem Konto der Verbandsgemeindeverwaltung Nierstein-Oppenheim eingezahlt sein.
- Volksbank Rhein-Selz eg, Konto-Nr.: 20 001, BLZ: 550 619 07
- Wird zu diesem Zeitpunkt kein Geldeingang verbucht, fällt der Veranstaltungstermin an die Ortsgemeinde zurück.
Übergabe
- Eine Woche vor der Veranstaltung ist mit dem Hausmeister,
Herrn Dieter Sauer, ein Termin für die Übergabe und Rückgabe von Einrichtungsgegenständen, Gläsern, Geschirr etc. und Übernahme der entsprechenden Schlüssel zu vereinbaren. - Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution zu hinterlegen.
- Am darauf folgenden Tag nach der Veranstaltung und Reinigung ist die Halle bis 16:00 Uhr zu räumen.
- Die Übergabe der Räumlichkeiten und der Schlüssel hat am selben Tag zu erfolgen, hierfür ist ein Termin mit dem Hausmeister zu vereinbaren.
- Im Anschluss erfolgt die Rückerstattung der Kaution.
- Bei verspäteter Übergabe wird ein weiterer Nutzungstag It. Gebührensatzung in Rechnung gestellt.
Reinigung
- Die Reinigung aller benutzten Räumlichkeiten ist von lhnen als Veranstalter durchzuführen. D.h. der Hallenfußboden sowie der Fußboden im Foyer sind nebelfeucht aufzuwischen, die Küche sowie die WC-Anlage sind nass gereinigt zu übergeben.
- Reinigungsmittel und entsprechende Reinigungsgerätschaften werden lhnen vom Hausmeister zur Verfügung gestellt.
- Sollte die Reinigung durch die Gemeinde erfolgen, wird diese gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Personaleinsatz
Nicht ortsansässige Nutzer und Privatpersonen müssen für die Dauer der Küchennutzung sowie der Nutzung der Beschallungsanlage eine von der Gemeinde eingewiesene Personen beschäftigen.
Haftung
Bitte bedenken Sie, dass Sie als Nutzer für alle Schäden an Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände, Gebäude, Zugangswegen und Geräten haften.
Grundlage der Nutzung ist die Benutzungsordnung, die Ihnen zusammen mit der Gebühren- und Hausordnung im Download zur Verfügung steht.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum generellen Ablauf haben, so setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung oder dem Hausmeister in Verbindung.



