
Goldbach-Halle
Preise, Gebühren
Die Gemeinde Undenheim gestattet als Eigentümerin und Trägerin der Goldbach-Halle die Benutzung der Einrichtung und der Parkplätze für Veranstaltungen.
Sie können die gesamte Goldbach-Halle anmieten. Es besteht aber natürlich auch die Möglichkeit von Teilnutzungen. Die Goldbach-Halle lässt sich z.B. in zwei gleich große Säle teilen, von denen Sie nur einen benutzen wollen. Oder vielleicht reicht Ihnen auch das Foyer aus, das ebenfalls mit Tischen und Stühlen ausgestattet werden kann.
Die Gebühren sind einerseits abhängig von der Veranstaltungsart und andererseits vom Benutzerkreis.
Die einzelnen Mietpreise entnehmen Sie bitte den Seiten zu den Räumen.
€ 1.500,-
€ 750,-
€ 300,-
€ 100,-
€ 350,-
€ 100,-
€ 1.000,-
€ 500,-
€ 700,-
€ 300,-
€ 200,-
€ 75,-
€ 250,-
€ 75,-
€ 600,-
€ 300,-
€ 500,-
€ 200,-
€ auf Anfrage
€ auf Anfrage
€ 150,-
€ 50,-
€ 400,-
€ 200,-
€ 100,-
€ 50,-
Veranstaltungsdauer
Eine Veranstaltung schließt den Tag davor ab 08:00 Uhr und den darauf folgenden Tag bis 16:00 Uhr in die Hallenmiete mit ein. Für jeden weiteren Auf- und Abbautag wird eine Verlängerungsgebühr von täglich 30,00 Euro berechnet.
Es wird bei Undenheimer Ortsvereinen nicht mehr zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Veranstaltungen unterschieden.
Die Reinigungsgebühr von 200 € für die Halle ist grundsätzlich zu entrichten, auch wenn nur eine Hallenhälfte genutzt wurde.
Für die eintägige Nutzung des Foyers wird keine Raummiete erhoben.
Die eintägige Nutzung des Foyers ist für jeden Ortsverein 1 x jährlich kostenfrei, auch ohne Reinigungskosten.
Eine eintägige Nutzung der Goldbach-Halle ist einmal jährlich mietfrei.
€ 300,-
€ 100,-
€ 150,-
€ 200,-
€ 800,-
€ 400,-
Bei privater Nutzung zur Miete gemäß Gebührenordnung entstehen folgende zusätzliche Kosten:
€ 200,-
€ 150,-
€ 150,-
Nicht ortsansässige Nutzer und Privatpersonen müssen für die Küchennutzung eine von der Gemeinde eingewiesene Person beschäftigen. Die Einsatzzeit beträgt 7 Stunden, nach Abstimmung.
Ortsansässige Vereine sind kostenfrei.€ 20,-
€ 5,-
€ 100,-
€ 100,-
Die Verbrauchsmaterialien (Papierhandtücher, Toilettenpapier) werden gegen den Wiederbeschaffungswert zur Verfügung gestellt. Beschädigtes Geschirr, Gläser, fehlende Bestecke sowie Einrichtungsgegenstände werden entsprechend dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
50 %
100 %
Die Gebührenberechnung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Gebührenordnung, die als Preis-Information eingesehen und heruntergeladen werden kann.
Ihre Gemeindeverwaltung
Undenheim