Liebe Undenheimerinnen und Undenheimer,

zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bestehen im Kreis Mainz-Bingen Regelungen für Gastronomien, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen.

Auch im Landkreis Mainz-Bingen werden die Regelungen der sogenannten „Bundes-Notbremse“ aktiviert. Die bisher geltende Allgemeinverfügung des Landkreises wird damit unwirksam.

Die Notbremse gilt, da der in § 28b des Infektionsschutzgesetzes genannte Schwellenwert von 100 bei der Sieben-Tage-Inzidenz seit mehreren Tagen überschritten wird.

 

Die Reglungen der “Bundes-Notbremse” treten am Samstag, den 24. April 2021 in Kraft.

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