Konkret gilt ab heute:

Treffen im öffentlichen Raum: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

Auch für das bürgerschaftliche Engagement bedeutet das weiterhin Stillstand. Ein Hinweis jedoch, wie Sie vielleicht anderweitig tätig werden und Freude bereiten können: Viele ältere Menschen leben allein und noch immer haben nicht alle Menschen Zugang zu digitalen Medien. Falls Sie es nicht ohnehin schon getan haben, schauen Sie doch mal, ob nebenan/gegenüber jemand ist, der/die sich über einen Anruf oder einen Plausch über den Gartenzaun hinweg freut -oder gar Hilfe bei der Anmeldung zur Impfung benötigt.

Was geht im Winter-Shutdown – und was geht nicht?

Die Auslegungshilfe ersetzt nicht den Verordnungstext und wird fortwährend aktualisiert.

 

Ihre Gemeindeverwaltung
Undenheim